1. Diese allgemeinen Verkaufs und Lieferbedingungen (AGB) der Findeis GmbH, Elsestraße 210, 32268 Kirchlengern (nachfolgend „wir“ oder „Findeis“), gelten nur im geschäftlichen Verkehr mit Unternehmern, Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich rechtlichen Sondervermögen (nachfolgend „Kunde“). Sie gelten nicht gegenüber Verbrauchern.
2. Alle Lieferungen und Leistungen werden ausschließlich unter Geltung dieser AGB erbracht. Selbst wenn wir auf ein Schreiben Bezug nehmen, das Geschäftsbedingungen des Kunden oder eines Dritten enthält oder auf solche verweist, liegt darin kein Einverständnis mit deren Geltung. Mit Auftragserteilung erkennen Sie unsere Bedingungen als allein maßgeblich an. Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, deren Geltung wurde ausdrücklich zugestimmt. Diese Bedingungen gelten im Übrigen auch bei ständigen Geschäftsbeziehungen für künftige Geschäfte, bei denen nicht ausdrücklich auf sie Bezug genommen ist, sofern sie mit dem Kunden bei einem früheren von der Findeis bestätigten Auftrag vereinbart wurden. Diesen AGB gehen allein diejenigen Regelungen der Vertragspartner vor, die diese im Auftrag oder in sonstigen Vereinbarungen oder Absprachen abweichend von diesen AGB regeln.
3. Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein oder werden, so werden die übrigen Bedingungen hiervon nicht berührt.
1. Sämtliche Angebote der Findeis sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als bindendes Angebot bezeichnet werden oder eine bestimmte Annahmefrist enthalten. Bestellungen oder Aufträge kann Findeis innerhalb von vierzehn Tagen nach Zugang annehmen.
2. Maßgeblich für den Auftrag ist die schriftliche Auftragsbestätigung einschließlich dieser AGB. Der Vertrag gibt alle Abreden zwischen den Vertragsparteien zum Vertragsgegenstand vollständig wieder. Mündliche Zusagen der Findeis vor Abschluss des Vertrages sind rechtlich unverbindlich und mündliche Abreden der Vertragsparteien werden durch den schriftlichen Vertrag ersetzt, sofern sich nicht jeweils ausdrücklich aus ihnen ergibt, dass sie verbindlich fortgelten. Ergänzungen und Abänderungen der getroffenen Vereinbarungen einschließlich dieser AGB bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Form der ursprünglichen Vereinbarungen. Mit Ausnahme von Geschäftsführern oder Prokuristen sind die Mitarbeiter der Findeis nicht berechtigt, hiervon abweichende mündliche Abreden zu treffen. Zur Wahrung der Schriftform genügt die telekommunikative Übermittlung, insbesondere per Telefax oder per E-Mail.
3. Der Kunde ist verpflichtet, unsere ordnungsgemäße Auftragsbestätigung zu unterzeichnen und uns eine Kopie hiervon unverzüglich zurück zu senden, eine Übermittlung per Telekopie genügt. Bis zu deren Zugang erfolgt keine Bearbeitung des Auftrags; auf Ziff. IV. 2. wird verwiesen.
4. Nach Auftragserteilung sind Änderungen hinsichtlich des Liefergegenstandes nur mit Zustimmung der Findeis möglich. Etwa dadurch entstehende Mehrkosten sind im Folgenden vom Kunden zu tragen.
5. Angaben der Findeis zum Gegenstand der Lieferung oder Leistung (z.B. Gewichte, Maße, Gebrauchswerte, Belastbarkeit, Toleranzen und technische Daten) sowie unsere Darstellungen desselben (z.B. Zeichnungen und Abbildungen) sind nur annähernd maßgeblich, soweit nicht die Verwendbarkeit zum vertraglich vorgesehenen Zweck eine genaue Übereinstimmung voraussetzt. Sie sind keine garantierten Beschaffenheitsmerkmale, sondern Beschreibungen oder Kennzeichnungen der Lieferung oder Leistung. Handelsübliche Abweichungen und Abweichungen, die aufgrund rechtlicher Vorschriften erfolgen oder technische Verbesserungen darstellen, sowie die Ersetzung von Bauteilen durch gleichwertige Teile sind zulässig, soweit sie die Verwendbarkeit zum vertraglich vorgesehenen Zweck nicht beeinträchtigen.
6. Wir behalten uns das Eigentum oder Urheberrecht an allen von uns abgegebenen Angeboten und Kostenvoranschlägen sowie dem Kunden zur Verfügung gestellten Zeichnungen, Abbildungen, Berechnungen, Prospekten, Katalogen, Modellen, Werkzeugen und anderen Unterlagen und Hilfsmitteln vor. Der Kunde darf diese Gegenstände ohne ausdrückliche Zustimmung der Findeis weder als solche noch inhaltlich Dritten zugänglich machen, sie bekannt geben, selbst oder durch Dritte nutzen oder vervielfältigen. Er hat auf unser Verlangen diese Gegenstände vollständig zurückzugeben und eventuell gefertigte Kopien zu vernichten, wenn sie von ihm im ordnungsgemäßen Geschäftsgang nicht mehr benötigt werden oder wenn Verhandlungen nicht zum Abschluss eines Vertrages führen. Ausgenommen hiervon ist die Speicherung elektronisch zur Verfügung gestellter Daten zum Zwecke üblicher Datensicherung.
1. Die Preise gelten für den in der Auftragsbestätigung aufgeführten Leistungs- und Lieferungsumfang. Mehr- oder Sonderleistungen werden gesondert berechnet. Die Preise verstehen sich ab Werk ausschließlich Fracht, Zoll, Einfuhr-Nebenabgaben und Verpackungen zzgl. gesetzlicher MwSt. soweit nicht Besonderes vereinbart ist.
2. Rechnungsbeträge sind innerhalb von dreißig Tagen zu zahlen, sofern nicht etwas anderes vereinbart ist. Maßgebend für das Datum der Zahlung ist der Eingang bei uns. Der Abzug von Skonto bedarf besonderer schriftlicher Vereinbarung. Teilzahlungen sind nicht zulässig. Die Zahlung per Scheck ist ausgeschlossen, sofern sie nicht im Einzelfall gesondert vereinbart wird; Schecks gelten erst nach Einlösung als Zahlung.
3. Projektierte Sonderanfertigungen sind mit 30 % bei Nachbestellung, 60 % bei Meldung der Lieferbereitschaft und 10 % bei Auslieferung der Ware zu zahlen, sofern nicht etwas anderes vereinbart ist.
4. Paletten (Trespa, Fundermax und Euro) werden separat berechnet; der Kunde erhält bei Rückgabe eine entsprechende Gutschrift zur Verrechnung. Transport und Palettenkosten sowie Kosten für Arbeitsleistung mit gelieferter Handelsware (Säge- und Bearbeitungskosten) sind nicht skontierfähig.
5. Eine Geldschuld des Kunden ist während des Verzuges mit einem Zinssatz von neun (9) Prozentpunkten über dem Basiszinssatz für das Jahr zu verzinsen. Die Geltendmachung weiterer Schäden und einer gesetzlichen Kostenpauschale im Falle des Verzugs bleibt unberührt.
6. Ist die Abhängigkeit des Preises vom Teilgewicht vereinbart, ergibt sich der endgülttige Preis aus dem Gewicht der freigegebenen Muster.
7. Wir sind bei neuen Aufträgen (Anschlussaufträgen) nicht an die vorherigen Preise gebunden. Es gelten unsere zum Zeitpunkt des jeweiligen Vertragsschlusses aktuellen Listenpreise, soweit nicht andere Preise vereinbart werden.
8. Der Kunde kann nur mit unbestrittenen, rechtskräftig festgestellten oder zwar bestrittenen, aber entscheidungsreifen Gegenforderungen gegenüber Forderungen der Findeis aufrechnen. Der Kunde kann nur ein Zurückbehaltungsrecht geltend machen, das auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
1. Erfüllungsort für die Lieferung ist das Werk Kirchlengern, es sei denn, es ist etwas anderes vereinbart. Jede Lieferung erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Kunden. Sendungen werden von uns nur auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden und auf seine Kosten gegen Diebstahl, Bruch-, Transport-, Feuer- und Wasserschäden oder sonstige versicherbare Risiken versichert. Versandart und Verpackung unterstehen unserem pflichtgemäßen Ermessen. Transport- und alle sonstigen Verpackungen werden nicht zurückgenommen; ausgenommen sind Paletten. Der Kunde ist verpflichtet, für eine Entsorgung der Verpackungen auf eigene Kosten zu sorgen.
2. Im Angebot oder der Auftragsbestätigung erwähnte Lieferfristen oder -termine sind grundsätzlich unverbindlich, es sei denn, es werden Lieferfristen oder -termine ausdrücklich fix vereinbart und entsprechend am Ende der Auftragsbestätigung ausdrücklich bestätigt. Sie beziehen sich, soweit in der Auftragsbestätigung nicht ausdrücklich anderes geregelt ist, auf die Bereitstellung der Ware zur Übergabe bzw. zum Versand im Werk. Der Beginn der von uns angegebenen Lieferzeit setzt die Klärung aller technischen Fragen voraus. Die Einhaltung unserer Lieferverpflichtung setzt weiter die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Kunden, einschließlich des Eingangs einer vereinbarten Anzahlung, voraus. Die Findeis kann, unbeschadet ihrer Rechte aus Verzug des Kunden, vom Kunden eine Verlängerung von Liefer- und Leistungsfristen oder eine Verschiebung von Liefer- und Leistungsterminen um den Zeitraum verlangen, in dem der Kunde seinen vertraglichen Verpflichtungen der Findeis gegenüber nicht nachkommt.
3. Wir haften bei Lieferverzug nach den gesetzlichen Bestimmungen, soweit der zugrundeliegende Vertrag ein Fixgeschäft ist. Wir haften auch nach den gesetzlichen Bestimmungen, a) sofern als Folge eines von uns zu vertretenden Lieferverzugs der Kunde berechtigt ist geltend zu machen, dass sein Interesse an der weiteren Vertragserfüllung in Fortfall geraten ist oder b) sofern der Lieferverzug auf einer von uns zu vertretenden vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzung beruht; ein Verschulden unserer Vertreter oder Erfüllungsgehilfen wird uns zugerechnet. Im Übrigen ist unsere Schadensersatzhaftung bei Lieferverzug auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt, sofern der Lieferverzug nicht auf einer von uns zu vertretenden vorsätzlichen Vertragsverletzung beruht. Diese Begrenzung gilt auch dann, wenn der Lieferverzug auf der schuldhaften Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht beruht.
4. Wir sind berechtigt, noch ausstehende Lieferungen oder Leistungen nur gegen Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auszuführen oder zu erbringen, wenn uns nach Abschluss des Vertrages Umstände bekannt werden, welche die Kreditwürdigkeit des Kunden wesentlich zu mindern geeignet sind und durch welche die Bezahlung der offenen Forderungen der Findeis durch den Kunden aus dem jeweiligen Vertragsverhältnis (einschließlich aus anderen Einzelaufträgen, für die derselbe Rahmenvertrag gilt) gefährdet wird.
5. Angemessene Teillieferungen sowie zumutbare Abweichungen von den Bestellmengen bis +/– 10 % sind zulässig; berechnet wird die gelieferte Menge. Bei Abrufaufträgen ohne Vereinbarung von Laufzeit, Fertigungsgrößen und Abnahmetermin kann die Findeis spätestens 3 Monate nach Auftragsbestätigung eine verbindliche Festlegung hierüber verlangen. Kommt der Kunde diesem Verlangen nicht innerhalb von 3 Wochen nach, ist die Findeis berechtigt, eine 2-wöchige Nachfrist zu setzen und nach deren Ablauf nach ihrer Wahl sofortige Lieferung Zug um Zug gegen Zahlung zu verlangen, vom Vertrag zurückzutreten und/oder Schadensersatz zu fordern.
6. Erfüllt der Kunde seine Abnahmepflichten nicht, so ist die Findeis unbeschadet sonstiger Rechte nicht an die Vorschrift über den Selbsthilfeverkauf gebunden, sondern kann vielmehr den Liefergegenstand nach vorheriger Benachrichtigung freihändig verkaufen.
7. Die Findeis haftet nicht für Unmöglichkeit der Lieferung oder für Lieferverzögerungen, soweit diese durch höhere Gewalt oder sonstige, zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses nicht vorhersehbare Ereignisse (z.B. Betriebsstörungen aller Art, Schwierigkeiten in der Material- oder Energiebeschaffung, Transportverzögerungen, Streiks, rechtmäßige Aussperrungen, Mangel an Arbeitskräften, Energie oder Rohstoffen, Schwierigkeiten bei der Beschaffung von notwendigen behördlichen Genehmigungen, behördliche Maßnahmen oder die ausbleibende, nicht richtige oder nicht rechtzeitige Belieferung durch Lieferanten) verursacht worden sind, welche die Findeis nicht zu vertreten hat. Sofern solche Ereignisse uns die Lieferung oder Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen und die Behinderung nicht nur von vorübergehender Dauer ist, sind wir zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Bei Hindernissen vorübergehender Dauer verlängern sich die Liefer- oder Leistungsfristen oder verschieben sich die Liefer- oder Leistungstermine um den Zeitraum der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlauffrist. Soweit dem Kunden infolge der Verzögerung die Abnahme der Lieferung oder Leistung nicht zuzumuten ist, kann er durch unverzügliche Erklärung vom Vertrag zurücktreten.
8. Eine richtige und rechtzeitige Selbstbelieferung bleibt stets vorbehalten. Findeis verpflichtet sich, den Kunden schnellstmöglich zu informieren, wenn eine Lieferung wegen eigener Lieferschwierigkeiten bzw. nicht rechtzeitiger oder unvollständiger Selbstbelieferung voraussichtlich nicht mehr vertragsgemäß erfolgen kann. Gegenleistungen des Kunden sind dann unverzüglich zu erstatten.
1. Die Gefahr geht spätestens mit der Übergabe des Liefergegenstandes (wobei der Beginn des Verladevorgangs maßgeblich ist) an den Spediteur, Frachtführer oder sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Dritten auf den Kunden über. Dies gilt auch dann, wenn Teillieferungen erfolgen oder wir noch andere Leistungen (z.B. Versand oder Installation) übernommen haben. Verzögert sich der Versand oder die Übergabe infolge eines Umstandes, dessen Ursache beim Kunden liegt, geht die Gefahr von dem Tag an auf den Kunden über, an dem die Findeis versandbereit ist und dies dem Kunden angezeigt hat. Bei einem Versand durch Findeis selbst gilt die vereinbarte Haftung.
2. Lagerkosten nach Gefahrübergang trägt der Kunde. Bei Lagerung durch die Findeis betragen die Lagerkosten 0,25 % des Netto-Rechnungsbetrages der zu lagernden Gegenstände pro abgelaufene Woche. Die Geltendmachung und der Nachweis weiterer oder geringerer Lagerkosten bleiben uns und Ihnen vorbehalten.
1. Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung durch den Kunden Eigentum der Findeis. Bei schuldhaftem vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir nach angemessener Fristsetzung berechtigt, den Liefergegenstand (Ware) zurückzunehmen; der Kunde ist zur Herausgabe verpflichtet. In der Zurücknahme der Ware durch uns liegt stets ein Rücktritt vom Vertrag. Das gilt auch bei einer Pfändung der Ware durch uns.
2. Der Kunde darf die Ware verwenden und im ordentlichen Geschäftsgang weiter veräußern, solange er sich nicht in Zahlungsverzug befindet. Er darf die Ware jedoch nicht verpfänden oder sicherungshalber übereignen. Die Entgeltforderung des Kunden gegen seine Kunden aus einem Weiterverkauf tritt der Kunde bereits jetzt sicherungshalber in vollem Umfang an uns ab. Wir nehmen die Abtretung an.
3. Der Kunde darf die abgetretenen Forderungen auf seine Rechnung im eigenen Namen für uns einziehen, solange diese Ermächtigung nicht widerrufen wird. Unser Recht, diese Forderungen selbst einzuziehen, wird dadurch nicht berührt.
4. Eine Verarbeitung oder Umbildung der Ware durch den Kunden wird immer für uns vorgenommen. Wird die gelieferte Ware mit anderen, uns nicht gehörenden Sachen untrennbar verbunden oder vermischt, erwerben wir Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Ware zu den anderen verbundenen oder vermischten Sachen im Zeitpunkt der Verbindung oder Vermischung.
5. Bei Pfändungen der gelieferten Ware durch Dritte oder bei sonstigen Eingriffen Dritter muss der Kunde auf unser Eigentum hinweisen und uns unverzüglich benachrichtigen.
1. Unsere Leistungsbeschreibungen, die Angabe des gestatteten Verwendungszwecks und unsere werblichen Aussagen stellen keine Eigenschaftszusicherungen oder Beschaffenheitsgarantien dar und sind nicht mit unserer vertraglichen Leistungspflicht gleichzusetzen. Nicht schriftlich oder in Textform bestätigte mündliche Auskünfte oder Zusagen sind unverbindlich.
2. Zuschnitte und Bearbeitungen werden nach DIN ISO 2668 -V- gefertigt. Eine Beschreibung der dort bezeichneten Toleranzen führt nicht automatisch zur Annahme eines Mangels. Die Lagerungen der von der Findeis vertriebenen Produkte erfolgt in nicht klimatisierten Lagerhallen oder auf dem Freigelände. Sofern nichts ausdrückliches vereinbart wird, wird Findeis keine Temperaturkorrekturen vornehmen. Ebenfalls unterliegen die von Findeis vertriebenen Erzeugnisse produktionsbedingten farbabweichenden Toleranzen. Diese führen ebenfalls nicht zur Annahme eines Mangels. Alle Kunststoffe haben eine große thermische Ausdehnung. Dies muss bei Lagerung weiterverarbeitender Montage berücksichtigt werden.
3. Mängelrügen für offensichtliche Leistungsmängel haben innerhalb von sieben Werktagen ab Möglichkeit der Kenntnisnahme zu erfolgen. Andere Leistungsmängel sind unverzüglich nach Entdeckung zu rügen. Voraussetzung für jegliche Gewährleistungsrechte ist, dass der Kunde seinen handelsrechtlichen Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist.
4. Die Gewährleistung entfällt, wenn der Kunde ohne unsere Zustimmung den Liefergegenstand ändert oder durch Dritte ändern lässt und die Mängelbeseitigung hierdurch unmöglich oder unzumutbar erschwert wird. In jedem Fall hat der Kunde die durch die Änderung entstehenden Mehrkosten der Mängelbeseitigung zu tragen.
5. Die Gewährleistungsfrist beträgt ein Jahr ab Lieferung oder, soweit eine Abnahme erforderlich ist, ab der Abnahme; diese Frist gilt nicht für Schadensersatzansprüche des Kunden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder aus vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzungen der Findeis oder ihrer Erfüllungsgehilfen, welche jeweils nach den gesetzlichen Vorschriften verjähren. Bei Geltendmachung von Mängelansprüchen haben wir zunächst ein Recht auf Nacherfüllung, nach unserer Wahl durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Nach zwei erfolglosen Nacherfüllungsversuchen oder im Falle der Unmöglichkeit, Unzumutbarkeit, Verweigerung oder unangemessenen Verzögerung der Nachbesserung oder Ersatzlieferung kann der Kunde den Preis angemessen mindern oder er kann vom Vertrag zurücktreten, sofern die Pflichtverletzung erheblich ist. Beruht ein Mangel auf unserem Verschulden, kann der Kunde unter den nachfolgend bestimmten Voraussetzungen Schadensersatz verlangen.
6. Die Geltendmachung von Schadens- oder Aufwendungsersatz setzt eine schuldhafte Pflichtverletzung unsererseits voraus, wobei wir grundsätzlich nur für grob fahrlässiges und vorsätzliches Handeln unserer gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen haften. Bei leichter Fahrlässigkeit haften wir nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Wesentliche Pflichten sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet und auf deren Einhaltung Sie als Kunde regelmäßig vertrauen. In diesem Fall ist die Schadensersatzhaftung auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt; die gleiche Begrenzung gilt auch ansonsten, soweit uns keine vorsätzliche Vertragsverletzung angelastet wird. Unsere Haftung für mittelbare Schäden und Folgeschäden, insbesondere für entgangenen Gewinn, ist auf die Höhe unseres vertraglichen Entgelts begrenzt, soweit bei Vertragsschluss kein höherer Schaden vorhersehbar war und uns kein vorsätzliches Handeln vorwerfbar ist. Soweit die Findeis technische Auskünfte gibt oder beratend tätig wird und diese Auskünfte oder Beratung nicht zu dem von ihr geschuldeten, vertraglich vereinbarten Leistungsumfang gehören, geschieht dies unentgeltlich und unter Ausschluss jeglicher Haftung. Vorstehende Haftungsbegrenzungen gelten nicht, wenn zugesicherte Eigenschaften oder Garantieleistungen nicht erbracht wurden, eine zwingende Haftung nach gesetzlichen Vorschriften zur Produkthaftung besteht oder durch das Handeln unserer gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter oder Erfüllungsgehilfen Personenschäden (Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit) eingetreten sind. Ein etwaiges Recht des Kunden, sich bei einer von uns zu vertretenden, nicht in einem Mangel der Leistung bestehenden, Pflichtverletzung vom Vertrag zu lösen, bleibt unberührt.
7. Eine im Einzelfall mit dem Kunden vereinbarte Lieferung gebrauchter Gegenstände erfolgt unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung für Sachmängel.
8. Hat die Findeis nach Zeichnung, Modellen, Mustern oder unter Verwendung von gestellten Teilen des Kunden zu liefern, so steht der Kunde dafür ein, dass Schutzrechte Dritter im Bestimmungsland der Ware hierdurch nicht verletzt werden. Die Findeis wird den Kunden auf ihr bekannte Rechte hinweisen. Der Kunde hat die Findeis von Ansprüchen Dritter freizustellen und den Ersatz des entstandenen Schadens zu leisten. Wird uns die Herstellung und Lieferung nach Vorgaben des Kunden von einem Dritten unter Berufung auf ein ihm gehörendes Schutzrecht untersagt, so ist die Findeis ohne Prüfung der Rechtslage berechtigt, die Arbeiten bis zur Klärung der Rechtslage durch den Kunden und den Dritten einzustellen. Sollte uns durch die eingetretene Verzögerung die Weiterführung des Auftrages nicht mehr zumutbar sein, so sind wir zum Rücktritt und Geltendmachung von Schadensersatz berechtigt.
9. Der Findeis überlassene Zeichnungen und Muster, die nicht zum Auftrag geführt haben, werden auf Wunsch zurück gesandt, sonst ist die Findeis berechtigt, sie drei Monate nach Abgabe des Angebots zu vernichten. Der Kunde ist hierüber vorab zu informieren.
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss jedweden Kollisionsrechts. Die Geltung des UN-Kaufrechts (CISG) ist ausgeschlossen. Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist Kirchlengern auch Erfülllungsort. Gerichtsstand ist an unserem Sitz. Der Kunde und wir sind auch zur Erhebung der Klage oder der Einleitung sonstiger gerichtlicher Verfahren am allgemeinen Gerichtsstand der anderen Partei berechtigt. Zwingende gesetzliche Bestimmungen über ausschließliche Gerichtsstände bleiben unberührt.
Stand dieser AGB: Juni 2016
Hier finden Sie unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen als PDF zum Download.
Findeis GmbH Kunststoffe
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